Das Wichtigste zur Riester-Rente auf einen Blick

  • Rentenzahlung ab dem 60 Lebensjahr möglich
  • nachgelagerte Versteuerung der Rentenzahlung beachten!
  • Einkommensteuererklärung für jeden Rentner notwendig
  • jährliche Zulagen vom Staat per Dauerantrag möglich
  • monatliche Beiträge steuerlich absetzbar als Sonderausgaben
  • Kapitalauszahlung möglich (maximal 30 Prozent; Rest wird verrentet)
  • hohe Flexibilität bei den Beiträgen
  • Aussetzung möglich
  • Beitragsfreistellung möglich
  • hohe Produktauswahl zwischen diversen Anbietern aus dem Bereich der Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen
  • keine Beleihung – nur bei Eigennutzung von Wohnraum/Immobilien (siehe Wohn-Riester)
  • jederzeit Übertragbarkeit auf einen anderen Anbieter
  • bei Kündigung jedoch Pflicht der Rückzahlungen der erhaltenen staatlichen Zulagen und Nachversteuerung der etwaigen Erträge und Wertzuwächse inklusive erhaltener Steuervorteile!
  • Vererbbarkeit (jedoch dringend Regeln der Vererbbarkeit beachten!)
  • Kapitalgarantie – eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen sind sicher!
  • lebenslange monatliche Rente, auch wenn Ihr angespartes Kapital eigentlich erschöpft ist!

 

 

Koppelung mit anderen Vertragsformen

Riester-Verträge kann man mit anderen Verträgen koppeln, wie z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU). Jedoch empfiehlt sich so eine Koppelung nicht. Bester Grund dafür: Wenn Sie z.B. einmal aufgrund weniger Geld die monatlichen Beiträge einfrieren müssen, so haben Sie in diesem Moment auch keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Besser: Einzelverträge abschließen!

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