Riester-Rente auf einen Blick
Das Wichtigste zur Riester-Rente auf einen Blick
- Rentenzahlung ab dem 60 Lebensjahr möglich
- nachgelagerte Versteuerung der Rentenzahlung beachten!
- Einkommensteuererklärung für jeden Rentner notwendig
- jährliche Zulagen vom Staat per Dauerantrag möglich
- monatliche Beiträge steuerlich absetzbar als Sonderausgaben
- Kapitalauszahlung möglich (maximal 30 Prozent; Rest wird verrentet)
- hohe Flexibilität bei den Beiträgen
- Aussetzung möglich
- Beitragsfreistellung möglich
- hohe Produktauswahl zwischen diversen Anbietern aus dem Bereich der Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen
- keine Beleihung – nur bei Eigennutzung von Wohnraum/Immobilien (siehe Wohn-Riester)
- jederzeit Übertragbarkeit auf einen anderen Anbieter
- bei Kündigung jedoch Pflicht der Rückzahlungen der erhaltenen staatlichen Zulagen und Nachversteuerung der etwaigen Erträge und Wertzuwächse inklusive erhaltener Steuervorteile!
- Vererbbarkeit (jedoch dringend Regeln der Vererbbarkeit beachten!)
- Kapitalgarantie – eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen sind sicher!
- lebenslange monatliche Rente, auch wenn Ihr angespartes Kapital eigentlich erschöpft ist!
Koppelung mit anderen Vertragsformen
Riester-Verträge kann man mit anderen Verträgen koppeln, wie z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU). Jedoch empfiehlt sich so eine Koppelung nicht. Bester Grund dafür: Wenn Sie z.B. einmal aufgrund weniger Geld die monatlichen Beiträge einfrieren müssen, so haben Sie in diesem Moment auch keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Besser: Einzelverträge abschließen!