Abnahmeverpflichtung

Die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das vereinbarte Darlehen innerhalb der vertraglich festgeschriebenen Frist in Anspruch zu nehmen und sich den vereinbarten Darlehensbetrag auszahlen zu lassen bezeichnet man als Abnahmeverpflichtung. Die Dauer der Abnahmefrist ist variabel und hängt von den individuellen Konditionen des Darlehens ab.

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Aktuelle Trading Nachrichten

Börsenperspektiven 2026

Schwerwiegende geopolitische und wirtschaftliche Hindernisse prägten auch das Anlagejahr 2025. Erneut gelang es aber vielen Märkten, sich davon freizumachen, wie die nachfolgende Grafik illustriert.  ...

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