Darlehen

Der Begriff Darlehen bezeichnet nach deutschen Recht einen beidseitig verpflichtenden Vertrag. Gegenstand des Vertrages ist die zeitweilige Überlassung eines Sachgegenstandes bzw. Geldwertes. Neben der eigentlichen Rückzahlung ist der Darlehensnehmer häufig zur Zahlung eines Zinses verpflichtet.

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Aktuelle Trading Nachrichten

OPEC in der Krise

Mit einem Paukenschlag warteten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in der abgelaufenen Woche auf. Sie haben die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) am Freitag verlassen. Inmitten...

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