Anteilschein
Unter einem Anteilschein wird ein Wertpapier verstanden, das ein Mitgliedschaftsrecht an einer Gesellschaft oder ein Anteilsrecht an einem Vermögen verbrieft. Der Anteilschein kann dabei auf einen definierten Betrag ausgestellt sein (z. B. Nennwertaktie) oder nennwertlos sein (z. B. Quoten-Aktie, Investment-Zertifikat).
Auch Optionsscheine, Genussscheine, Gewinnanteilscheine oder Zwischenscheine werden als Anteilscheine bezeichnet. Anteilscheine können im Wertpapierhandel unter Beachtung der jeweils gültigen Bedingungen ver- und gekauft werden.
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