Ausübung

Der Begriff Ausübung stammt aus dem Optionsschein-Handel. Wenn der Käufer eines Calls vom Verkäufer die Lieferung des dem Call zugrundeliegenden Basiswerts verlangt, so führt er den Call aus.

 

Dies ist die Ausübung. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer eines Put-Optionsscheins vom Verkäufer die Abnahme des entsprechenden Basiswerts verlangt. Zu welchem Zeitpunkt eine Option ausgeübt werden kann legen deren Optionsbedingungen genauer fest.

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