Covered Warrants

Unter Covered Warrants werden gedeckte Optionsscheine (Untergruppe von nackten Optionsscheinen) verstanden, bei denen der Emittent (meist eine Bank) das zugrunde liegenden Basisinstrument entweder selbst im Bestand hat oder durch vertragliche Regelung auf den Bestand eines Dritten zugreifen kann. Dadurch, dass das Basisinstrument bereits im Umlauf (in einem Deckungsbestand, z.B. Sperrkonto) ist, wird durch die Ausübung der Option das Eigenkapital der Gesellschaft nicht verändert.

 

Durch die Bestandshaltung oder Gegengeschäfte am Terminmarkt (Finanztransaktionen) sind diese Optionsscheine gesichert, also gedeckt (engl. covered). Bei Ausübung der Option kann statt auf Lieferung des Basisinstruments auch ein Barausgleich (Basiswert) erfolgen. Covered Warrants sind selbständige Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten, die meist zwischen 12 und 18 Monaten liegen. Nachteilig für Anleger ist, dass ein Aufgeld für gedeckte Optionsscheine erhoben wird, welches wegen der vom Markt bezahlten Attraktivität der Covered Warrants weit über dem vergleichbarer Optionsscheine liegt.

 

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