Finanzinnovationen
Das Wort Finanzinnovationen hat das Bundesfinanzministerium 1994 eingeführt. Es bezeichnet alle Arten von Wertpapieren, mit denen der Anleger steuerpflichtige Zinsen in steuerfreie Kursgewinne verwandeln kann. Als Voraussetzungen dafür wurden definiert: entweder ein variabler Zinssatz, ein Abschlag (Disagio), der bei der Erstemission die gesetzlich vorgegebene Bandbreite überschreitet, oder die Typisierung als Garantiezertifikat. Die meisten Wertpapiere, die eine dieser Bedingungen erfüllen, sind relativ neue Anlageinstrumente – z. B. für Caps, Floors und Floaters. Derzeit gilt die Regelung, dass sämtliche Kursgewinne aus Finanzinnovationen versteuert werden müssen.
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