Gewinnrealisierung

Die Realisierung von Kursgewinnen wird auch als Gewinnrealisierung bezeichnet. Voraussetzung dafür ist, dass der aktuelle Kurs gegenüber dem Einstandskurs gestiegen ist. Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen unterliegen Kursgewinne der Abgeltungssteuer und müssen mit mindestens 25% (zugüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert werden.

 

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Aktuelle Trading Nachrichten

Wochenausblick: Dax, U.S. Big Tech und Zentralbanken im Fokus – im S&P 500 berichten 177 Unternehmen über ihre Quartalszahlen

Die kommende Woche hat das Potential, eine der richtungsweisendsten Handelswochen des Quartals zu werden. Der Grund: eine geballte Ladung an Unternehmenszahlen trifft auf geldpolitische Entscheidungen...

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