Guarantee Fund for Depositors and Investors
Der Guarantee Fund for Depositors and Investors (the Guarantee Fund) zu deutsch: der Garantiefonds ist eine private und unabhängige Institution, die durch den Act of Parliament (dänischer Parlamentsakt) gegründet wurde. Der Aufsichts- und Verwaltungsrat des Institus, der vom dänischen Wirtschaftsministerium bestellt und einberufen wird, wird von Repräsentanten des gesamten dänischen Finanzsektors geleitet.
Das Statut des Garantiefonds gilt für natürliche und juristische Personen, die Geld- und Wertpapieranlagen in dänischen Finanzinstituten angelegt haben. Der Garantiefonds schützt im Falle der Insolvenz eines Institutes vor Ausfällen. Er schützt folglich die Spareinlagen und die Wertpapiervermögen bis zum Maximalbetrag von 300.000 Dänischen Kronen. Der Fonds deckt Anlagegelder bis zu 300.000 Dänischen Kronen auf den Namen des jeweiligen Anlegers. Sollte ein Finanzinstitut nicht fähig sein, Wertpapiere an den Kunden auf ein anderes Konto zu übertragen, so umfasst die Kompensation einen Maximalbetrag von bis zu 20.000 Euro pro Anleger. Bei Gemeinschaftskonten bekommt jeder einzelne Anleger den vollen Kompensationsbetrag von 300.000 Dänischen Kronen – die gleiche Regelung gilt auch für Wertpapiere, so dass jeder Anleger 20.000 Euro Kompensation bekäme. Der Garantiefonds zahlt keine Entschädigung für Verluste aus Garantieversprechen, Schecks, Zertifikaten oder anderen derivativen Finanzmarktinstrumenten.
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