Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe

Einlagen bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe sind in unbegrenzter Höhe abgesichert. Dies geht weit über die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 20.000 Euro hinaus. Vom System her stehen 438 Sparkassen, 7 Landesbankkonzerne und 10 Landesbausparkassen im Notfall füreinander ein. Sämtliche Anlagen sind abgesichert, auch die der gewerblichen Anleger.

Dieses Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind, nämlich aus:
elf regionalen Sparkassenstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe seit seiner Gründung in den 70er-Jahren ein Höchstmaß an Sicherheit.

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