Insidergeschäfte
Als Insidergeschäfte werden Transaktionen an Börsenplätzen bezeichnet, welche auf Grundlage von nicht-öffentlichem Wissen zu Stande kommen. Diese unternehmensinternen, kursrelevanten Informationen werden vorwiegend zur Gewinnmaximierung an Aktienmärkten verwendet. Grundsätzlich sind Insidergeschäfte in Deutschland nach § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verboten und stellen einen Straftatbestand dar.
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