Kapitaleinkünfte
Erklärung Kapitaleinkünfte: Kapitaleinkünfte sind die „Früchte“ aus der Kapitalnutzung. Diese Einnahmen können sich etwa aus Zinsen oder Gewinnen aus Kapitalanlagen (z.B. aus Immobiliengeldanlagen) zusammensetzen. Dazu zählen auch Gewinne aus Wertpapierbesitz (z.B. Dividenden aus Aktien) oder Zinsgewinne aus Festgeldanlagen.
Die Bank erstellt dabei jährlich eine Bescheinigung über Kapitalerträge. Für den Sparer-Freibetrag sowie für Kapitaleinkünfte geltender Werbungskostenpauschbetrag beträgt aktuell 801,00 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheirate pro Jahr. Bis zu diesem Höchstbetrag sind die jährlichen Kapitaleinkünfte für den Sparer komplett steuerfrei (Voraussetzung: Freistellungsauftrag).
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