Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung bedeutet zunächst nur eine Erhöhung des haftenden Eigenkapitals in einem Unternehmen. Dies kann durch Einzahlungen bestehender Anteilseigner, durch das Hinzuziehen stiller Teilhaber oder auch durch den Einbezug neuer Anteilseigner erfolgen.

 

Die Kapitalerhöhung insbesondere bei Aktiengesellschaften unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und muss in der Regel durch die Hauptversammlung beschlossen werden. Auch der Verzicht auf die Ausschüttung von erzielten Gewinnen ist eine Art der Kapitalerhöhung.

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