Mindestzeichnungssumme

In den Satzungen von Fondgesellschaften wird in der Regel vertraglich die Mindestzeichnungssumme (Beteiligungsbetrag) bestimmt, mit der sich ein potenzieller Anleger mindestens am Eigenkapital der Fondsgesellschaft beteiligen muss. Diese Größe ist auch im Verkaufsprospekt ersichtlich. Dies gilt stets für die Ersteinlage. Bei bestimmten Fonds kann im Laufe langfristiger Sparpläne dann aber auch in beliebigen Schritten die Einlage erhöht werden. Kleinere Beträge als die Mindestzeichnungssumme sind für den Anleger eher unwirtschaftlich, da anteilige Verwaltungskosten dann häufig überproportional über den Fondserträgen stehen würden.

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