Österreichische gesetzliche Einlagensicherung

Die österreichische Einlagensicherung umfasst alle Einlagen und Guthaben einschließlich Zinsen von natürlichen Personen. Dies sind z.B. Guthaben auf Konten, Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten. Gelder der beschriebenen Anlageformen, die bei der jeweiligen Bank hinterlegt waren, werden dem Anleger bis zum Ende des Jahres 2009 in voller Höhe zurückgegeben.

Ab dem 01.01.2010 sinkt die Obergrenze der Haftung auf 100.000 Euro pro natürliche Person. Forderungen gegen ein Kreditinstitut (Bank), die sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können (z.B. Gelder aus Dividendenzahlungen), sind bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro gemäß der gesetzlichen Anlegerentschädigung gesichert.

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