Optionsinhaber

Der Optionsinhaber ist der Käufer einer Option. Er hat das Recht, aber nicht die Pflicht, den jeweiligen Basiswert der Option zu einem bestimmten Preis (dem Basispreis) und innerhalb einer bestimmten Frist (der Optionsfrist) zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Inhaber kann die Option ausüben oder sie wieder an der Börse oder ggf. direkt an Emittenten verkaufen. Er kann sie aber auch am Ende wertlos verfallen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Optionen-Spezial Optionen einfach erklärt.

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