Quotierung
Die Kotierung eines Wertpapiers ist seine Zulassung zum amtlichen Handel an der Börse. Alternativ wird dafür auch der Begriff Quotierung benutzt. Die Kotierung muss bei der Zulassungsstelle der Börse beantragt werden, die dann über eine Genehmigung oder Ablehnung des Antrags entscheidet. Voraussetzung für eine Zulassung zum amtlichen Handel ist, dass der Antragsteller und seine Wertpapiere alle gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Für kotierte Aktien wird an der Börse regelmäßig eine amtliche Notierung festgestellt.
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