Rentengarantie
Sichert man sich beim Abschluss einer Versicherung zur Altersvorsorge – etwa einer Lebensversicherung – eine Rentengarantie, so garantiert das Versicherungsunternehmen die Zahlung einer Rente für einen bestimmten Zeitraum. Diese Frist beträgt meist fünf oder zehn Jahre. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte vor Ablauf des vereinbarten Zeitrahmens stirbt. In diesem Fall geht der Rentenanspruch an die Hinterbliebenen über.
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