Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer ist die bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes anfallende Steuer auf Spekulationsgewinne. Zur Abgrenzung von regulären, d.h. nicht-spekulativen Transaktionen hat der Gesetzgeber sogenannte Spekulationsfristen definiert. Bei Aktiengeschäften beträgt diese Spekulationsfrist in der Regel 12 Monate ab Kauf. Seit dem Jahr 2009 gilt diese Regel nicht mehr! In diesem Jahr wurde die Abgeltungssteuer eingeführt und versteuert alle Kapitalerträge gleichermaßen!

 

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