Staatliche Schwedische Einlagengarantie

Die staatlich Einlagensicherung in Schweden ist eine staatlich unterstützte Garantie für Einlagen aller Typen von Einlagekonten, Einlageformen in Banken, Wertpapierhandelsbanken und anderen Finanzinstituten. Das bedeutet, dass der Anleger oder Sparer durch den Staat im Falle einer Insolvenz eines Institutes eine Entschädigung bis zur maximalen Höhe von 500.000 Schwedischen Kronen pro Anleger und Institut bekommt. Für die Investorenkompensation werden maximal 250.000 Schwedische Kronen pro Kunde und Institut geleistet. Seit dem 6. Oktober ist die Garantie auf alle Arten von Anlagen ausgeweitet worden.

Die Institute bezahlen für die schwedische Einalgensicherungsgarantie eine Gebühr an das Schuldenamt des Bundes in Schweden.

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