Zinseszins
Zinseszins fällt an, sobald eine mit Zins ver- oder geliehene Kapitalsumme zum wiederholten Male verzinst wird. In diesem Falle erhält der Schuldner beziehungsweise Gläubiger ebenfalls eine Zinszahlung auf die zuvor erhaltenen Zinsen. Findet keine Tilgung statt, wächst das Kapital, bedingt durch den Zinseszins, exponentiell.
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