Alles Wissenswerte zum Bausparvertrag

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages will man sich als Bausparer durch die Bildung eines Bausparguthabens einen Anspruch auf ein zukünftig zinsgünstiges (festgeschriebener Zinssatz) Bauspardarlehen sichern.

Anreize erhält der Bausparer durch die jeweiligen staatlichen Programme, wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und etwaig Eigenheimrentenförderung (Wohn-Riester).

Eine Übersicht der wichtigsten Punkte beim Bausparvertrag

Um Sie mit den wichtigsten Schritten beim Bausparen vertraut zu machen, sollten Sie von A bis Z die wichtigsten Punkte bei einem Bausparvertrag kennen.

 

 

Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB)

Diese Bedingungen sind die Vertragsbedingungen eines jeden Bausparvertrages. Die Bedingungen gelten sowohl für den Bausparer als auch für die Gesellschaft. Wenn Sie den Vertrag unterzeichnen, so erkennen Sie diese Bedingungen als Ihren Vertrag an.

Abschlussgebühr

Eine Abschlussgebühr wird bei jedem Bausparvertrag fällig. Sie richtet sich in der Regel nach der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr soll Verwaltungskosten und Provisionen abdecken. Abschlusskosten können gemäß §10e Abs.2 als Sonderausgaben bzw. Vorkosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Immobilie danach selbst bewohnt wird. Bei später vermieteten Objekten kann man diese Kosten als Werbungskosten im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.

Annahmebestätigung

Wenn die Gesellschaft Ihnen die Annahmebestätigung zusendet gilt der Bausparvertrag als offiziell. Das Datum des Antragseinganges ist der Vertragsbeginn – dies hat auch steuerliche Bedeutung (Bindungsfrist). Wenn Sie bereits vorher eine Einmalzahlung geleistet haben, so gilt der Tag des Geldeingangs.

Antragssteller/Bausparer

Jede Einzelperson oder Eheleute sind als Bausparer/Antragssteller möglich.

Auszahlung des Bausparguthabens

Die Auszahlung des Bausparguthabens richtet sich nach der Zuteilung. Auf dem Schriftweg beantragt der Bausparer vertragsgemäß die Auszahlung. Auch durch eine Kündigung des Vertrages kann man natürlich eine Auszahlung verlangen.

Das Bauspardarlehen muss auch schriftlich beantragt werden und richtet sich ebenso nach der Zuteilung. Anders als bei einem Bausparguthaben ist beim Darlehen jedoch dann der wohnungswirtschaftliche Verwendungsnachweis nötig. Nach Prüfung der weiteren Sicherheiten wird die Auszahlung vorgenommen.

 

 

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben umfasst alle Gelder, die auf dem Bausparkonto liegen – Sonderzahlungen, Prämien, Zinsen.

Bausparkasse

Eine Bausparkasse ist ein Spezialkreditinstitut. Gemäß dem Bausparkassengesetz dient dieses Spezialkreditinstitut durch besondere Regelungen und Förderungen rein der Wohnungsbaufinanzierung. Bausparkassen werden als Aktiengesellschaften betrieben. Banken, die ebenfalls im Bauspargeschäft tätig sind, haben Tochtergesellschaften gegründet, die ebenso eigenständig sein müssen.

Bausparnummer

Die Bausparnummer ist gleich die Kontonummer, die dann auch die Darlehensnummer ist. Sie geben diese Nummer überall in der Kommunikation mit der Bausparkasse an, sei dies bei Anträgen, Schriftwechseln, bei Legitimationsprüfungen und jedem anderen relevanten Vorgang rund um Ihren Bausparvertrag.

Bausparsumme

Die Bausparsumme ist bei den meisten Bausparkassen eine gerundete Summe. Meist sind Mindestsummen von 5.000 Euro die Regel. Die Höhe einer Bausparsumme sollte sich nach Spardauer, regelmäßigen Sparbeträgen und etwaige geplanten Sonderzahlungen richten.

Besparung des Bausparvertrags

Die Höhe der Sparleistungen und die Regelmäßigkeit der Sparleistungen sind ausschlaggebend für den Zuteilungszeitpunkt. Bei Vertragsabschluss einigen Sie sich als Kunde auf einen Regelbetrag. Dieser Betrag kann jedoch auch reduziert werden oder erhöht werden. Diese Veränderungen haben dann natürlich auch Einfluss auf den Zuteilungszeitpunkt. Dies gilt ebenfalls für Sonderzahlungen.

 

 

Bewertungsstichtag

Der Bewertungsstichtag dient der Überprüfung Ihres Bausparvertrags. Hier wird seitens der Bausparkasse geprüft, ob Sie mit Ihrem Vertrag bereits die Zuteilungskriterien erreicht haben. Sind diese Kriterien geprüft worden und für Sie positiv entschieden, so ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif und kann Ihnen folglich zugeteilt werden. Bewertungsstichtage gibt es z.B. monatlich oder quartalsweise.

Die Bewertung und die Zuteilung richten sich dann nach der Bewertungszahl, die sich aus Guthaben geteilt durch Bausparsumme plus der alten Bewertungszahl ergibt. Je schneller Sie folglich Ihren Bausparvertrag besparen, desto schneller erhalten Sie auch eine für Sie günstigere Bewertungszahl und umso rascher wird Ihr Bausparvertrag dann auch zugeteilt.

Darlehensvertrag

Wenn Sie als Bausparer ein Darlehen von einer Bausparkasse gewährt bekommen, dann informiert Sie die Gesellschaft über zusätzliche Sicherheiten, die noch benötigt werden und sendet Ihnen dann einen Darlehensvertrag zu. Es gelten die dafür bekannten Vorschriften, wie die “Verbraucherkreditrichtlinie” und “Verbraucherinformation zur Offenlegung der Vergütung und Vermittlung eines Darlehens und Befugnisse”.

Sie haben natürlich auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Obendrein können Sie auf das Darlehen verzichten – entweder in Teilen oder komplett. Dies ist dann einer Vertragskündigung gleichzusetzen.

Darlehenszins

Schon bei Abschluss kennen Sie den Darlehenszins, der Ihnen gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) garantiert wird.

Guthabenverzinsung

Achten Sie niemals bei Abschluss eines Bausparvertrages nur auf die Guthabenverzinsung. Dies ist die Verzinsung, die Sie auf Ihr gesamtes Bausparkontoguthaben erhalten. Wichtiger ist der Darlehenszins.

 

 

Immobiliendarlehen/Annuitätendarlehen

Als Darlehensnehmer eines annuitätischen Immobiliendarlehens zahlen Sie Ihr Darlehen nebst Darlehenszinsen in vertraglich vereinbarten Raten ab. Diese Rate besteht aus dem Zins und der Tilgung. Je länger folglich die Raten bereits gezahlt werden, umso höher wird Schritt für Schritt der Tilgungsanteil und umso geringer der noch zu zahlende Zinsanteil.

Wenn Sie also hohe Tilgungsraten vereinbaren, weil Sie sich das leisten können, so zahlen Sie effektiv auch weniger Zinsen bei einer damit logischerweise kürzeren Laufzeit. Je niedriger die Tilgung, umso länger die Laufzeit und umso höher der Zinsanteil. Das simple Geschäft eines jeden Kreditinstituts.

Kontoführung und Kontoauszüge

Sie erhalten Jahreskontenauszüge. Die Führung eines Bausparkontos ist gebührenpflichtig und wird in der Regel zum Kalenderjahr dem Bausparkonto belastet.

Kündigung

Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit ohne jede Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Ihr Bausparguthaben wird Ihnen je nach Bausparkasse und je nach Guthabenhöhe innerhalb weniger Tage bis hin zu mehreren Monaten erst ausgezahlt. Dies entnehmen Sie den Bedingungen bei Vertragsabschluss bei der jeweiligen Gesellschaft.

Regelwerke/Gesetze

Bausparkassen bzw. Bausparverträge fußen auf der Grundlage des Bausparkassengesetzes, der Bausparkassenverordnung und des Kreditwesengesetzes.

Sondertilgungen

Die Möglichkeit von Sondertilgungen sind in der Regel immer möglich. Vorteilhaft ist die Sondertilgung in jedem Fall, denn Sie reduzieren damit die Restlaufzeit Ihres Darlehens. Ihre persönlich im Darlehensvertrag vereinbarte Zins- und Tilgungsrate bleibt davon unberührt.

 

 

Tilgung

Von der Tilgung spricht man, wenn man mit der Abzahlung des Bauspardarlehens beginnt. Nach der vollen Zahlung der Bausparkasse an den Bausparer erhält dieser das Darlehen. Nach dieser Auszahlung beginnt der Kreditnehmer mit der Zahlung der ersten Rate im ersten Monat nach der Vollauszahlung.

Er zahlt folglich den vertraglich im Darlehensvertrag berechneten Zins und die dazu berechnete und vereinbarte Tilgungsrate und trägt das Darlehen auf diese Weise Monat für Monat und Jahr für Jahr ab. Dies kann via Hausbank und Einzugsermächtigung am sinnvollsten verlaufen.

Zuteilung

Von Zuteilung oder Zuteilungsreife spricht man im Bauspargeschäft vom Zeitpunkt, an dem die Bausparkasse Ihnen als Kunden Ihre Bausparsumme zur Verfügung stellt. Durch den Bausparvertrag haben Sie als Kunde folglich den Anspruch auf Ihr eingespartes Guthaben und obendrein den Anspruch auf das Bauspardarlehen.

Mittels Zuteilungskriterien einer jeden Bausparkasse überprüft die Gesellschaft zu den jeweiligen Bewertungsstichtagen, ob Ihr Vertrag bereits zuteilungsreif ist. Bei Zuteilungsreife schickt Ihnen Ihre Gesellschaft einen Bescheid zu. Sie können die Zuteilung widerrufen oder sich auch nicht rühren, was ebenso gewertet wird und der Bausparvertrag wird weiter fortgesetzt. Eine Zuteilung ist dann wieder kurzfristig möglich, muss aber beantragt werden.

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