Immobilienlexikon: Bauspar Vertrag

Darunter versteht man einen Sparvertrag, der von einem Bausparer mit einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser ist für die Finanzierung von Wohneigentum bzw. Maßnahmen zur Erhaltung, des Umbaus oder Renovierung dieses Eigentums gedacht.

Das Ansparen der vorher vertraglich festgelegten Summe für das Bausparen geschieht zu einem im Vertrag vereinbarten Prozentsatz. Oftmals werden solche Bausparverträge schon sehr früh abgeschlossen, da er sich erst bei längerer Laufzeit wirklich rentiert.

Es gibt verschiedene Bauspartarife (Standard, Langzeit, Schnellsparen, variable Tarife) mit unterschiedlichen Laufzeiten, die den Spar- und Darlehenszins ebenso bestimmen, wie die Tilgung, die Ansparzeit, eine mögliche Mindestvertragslaufzeit, das Mindestguthaben bei Fälligkeit, die bei Vertragsabschluss fällige Vertragsgebühr und die Tilgungs- und Regelsparbeiträge.

In der Regel laufen normale Bausparverträge zwischen 18 und 20 Jahren, wovon nur ein Teil als Ansparzeit dient.

Diese sichere Sparform, bei der mindestens 50 Euro pro Jahr eingezahlt werden müssen, eignet sich gut zur Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen, der Wohnungsbauprämie oder für die Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage.

 

 

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