Investitionssicherheit durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die Einspeisevergütung geregelt. Die Einspeisevergütung richtet sich dabei nach der Leistung der Anlage sowie dem Zeitpunkt der Errichtung.

Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 KW, welche nach dem 01.01.2011 errichtet wurden, beträgt die Vergütung 30,06 Cent pro Kilowattstunde.

Einspeisevergütung wird dynamisch angepasst

Ab 2012 wird eine neue Regelung für die Kürzung der Einspeisevergütung greifen. Diese ist in der aktuellen Fassung des EEG nachzulesen, die im Juli 2010 in Kraft getreten ist.

Neu dabei ist, dass die Kürzung der Einspeisevergütung direkt an den Zubau von kleinen und großen Photovoltaikanlagen gekoppelt ist.

Einfach ausgedrückt sinkt die Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Flächen und Dächern ab dem Jahr 2012 umso stärker, je mehr solcher Anlagen im gleichen Zeitraum des Vorjahres zugebaut wurden.

Das EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) schafft eine sichere Planbarkeit durch feste Tarife. So ist es Anlegern möglich, die Einspeisevergütung für ihre Anlage genau zu berechnen.

 

 

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