Hat man sich für einen Broker entschieden, bei dem das Konto eröffnet werden soll, sind als nächstes die Unterlagen für die Kontoeröffnung anzufordern. Das kann telefonisch, per Brief oder durch Anforderung per E-Mail geschehen. Oft lassen sich die benötigten Formulare jedoch auch direkt von der Website des betreffenden Anbieters herunterladen.
Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist die Identifikation des Kunden. Da ein direkter persönlicher Kontakt – wie bei einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Bankfiliale – bei Online Brokern und Direktbanken in der Regel nicht vorkommt und auch nicht vorgesehen ist, wird hierzu häufig das so genannte PostIdent-Verfahren genutzt.
Identifikation via PostIdent
Dieses erlaubt es den Brokern und Direktbanken, ihre Kunden auch ohne eigene Einsichtnahme in deren Personalausweis oder Reisepass eindeutig zu identifizieren und damit die entsprechenden Vorschriften des Geldwäschegesetzes zu erfüllen.
Das PostIdent-Verfahren ist eine Dienstleistung, die die Deutsche Post AG seit einigen Jahren anbietet und die sich inzwischen sehr bewährt und vor allem als unkompliziert und praktisch erwiesen hat.
Statt der Mitarbeiter des betreffenden Brokers oder einer Bank identifizieren dabei Angestellte der Deutschen Post den neuen Kunden und bestätigen dessen Identität gegenüber dem Broker beziehungsweise der Bank. Es handelt sich aus Sicht des Brokers somit um eine unpersönliche Legitimationsprüfung, die jedoch den gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang genügt.
Die Identifizierung des Kunden erfolgt dabei im Regelfall am Schalter in einer Postfiliale, es ist jedoch auch möglich, dass sie vom Postzusteller direkt vor Ort beim Kunden vorgenommen wird.
Zum Teil ist das PostIdent-Verfahren bereits zusammen mit dem Einsenden der Antragsunterlagen für die Kontoeröffnung vorgesehen, teilweise findet die Identifizierung im Zusammenhang mit der Zusendung der Kontounterlagen durch den Broker beziehungsweise die Bank an den Kunden statt.
Egal welche Verfahrensweise zur Anwendung kommt, für den Kunden entstehen dadurch keine Kosten, da die Post und der betreffende Broker diese Dienstleistung direkt miteinander abrechnen.
Schritt 3: Kontoumzugsservice nutzen