Grundsicherung: Sterbegeldversicherung wird geschützt

Wer mit einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung für die eigene Bestattung spart, kann nach Angaben der ARAG Experten darauf vertrauen, dass dieses Geld nicht angerechnet wird, wenn staatliche Hilfen wegen einer zu geringe Rente in Anspruch genommen werden müssen.

In einem konkreten Fall lehnte das Land die Weiterbewilligung der Grundsicherung ab, weil die Antragstellerin über eine Sterbegeldversicherung mit einem Wert von 4.200 Euro verfügte. 3.000 Euro wären ihr bei einer vorzeitigen Auflösung ausgezahlt worden, also verwertbares Vermögen, was sie zur Aufstockung ihrer Grundsicherung einsetzen sollte.

Doch nach Angaben der ARAG Experten liegt hier ein Fall von unzumutbarer Härte vor. Zudem würde die Rentnerin bei vorzeitiger Auszahlung zu viel Geld verlieren, so dass dieser Fall höchst unwirtschaftlich sei. Die Frau durfte die Sterbegeldversicherung weiterlaufen lassen (Sozialgericht Gießen, Az.: S 18 SO 108/14).

 

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