Barausgleich (Cash Settlement)

Ein Barausgleich wird häufig bei Optionen und Zertifikaten in den Bedingungen definiert. Dabei wird festgelegt, dass der Anleger am Ende der Laufzeit, oder wenn er eine Option ausführt, nicht den Basiswert erhält, sondern der positive Differenzbetrag als Gewinn ausbezahlt wird. Statt einer Sachlieferung oder der Einlieferung eines Wertpapiers erhält der Anleger also eine Geldgutschrift. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Auslieferung des Basiswerts im Regelfall gar nicht erwünscht ist (z. B. bei Rohstoffen) oder faktisch nicht möglich ist (z. B. bei Indizes).

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