Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zu einer Höhe von 20 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll ab. Der Schutz beinhaltet Guthaben natürlicher Personen und juristischer Personen.


Geschützt werden Sicht- Termin- und Spareinlagen und Sparbriefe, jedoch keine Inhaberschuldverschreibungen (Zertifikate). Der Entschädigungsfall tritt ein, wenn laut BaFin die Geschäfte der Bank nicht mehr weitergeführt werden können oder ein Moratorium bereits seit mehr als 6 Wochen besteht.

 

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