Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag gibt die Obergrenze der nicht zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Sparerfreibetrag liegt momentan bei 750 Euro für Ledige, für Ehepaare bei 1.500 Euro. Am 01. Januar 2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparer Pauschbetrag ersetzt, welcher die Werbungskosten bereits beeinhaltet. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten war ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Der Sparerpauschbetrag beträgt dann 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Ehepaare. Dieser Freibetrag von 801 Euro pro Person und Jahr lässt sich direkt bei einem Geldinstitut ausnutzen. Dazu muss der Kunde lediglich einen Freistellauftrag einreichen.

 

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