Mündelsicherheit

Die Mündelsicherheit wird im BGB (§ 1806) gesetzlich geregelt. Vermögensanlagen sind dann mündelsicher, wenn mögliche Verluste nahezu auszuschließen sind. Die Geldanlage soll vor Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit und Verlustrisko schützen und auch vor zu hohen Kursschwankungen schützen. Der Gesetzgeber erklärt Anleihen explizit als mündelsicher. Eine Vermögensanlage in mündelsichere Papiere bzw. Konten wird vom Gesetzgeber für von einem Vormund, Pfleger oder Betreuer verwaltete Vermögen eines Mündels vorgeschrieben.

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