exBA (ex Berichtigungsaktien)
Es handelt sich bei der Bezeichnung ‚exBA (ex Berichtigungsaktien)‘ um einen Kurszusatz, der für amtlich mitgeteilte Kurse im Kursblatt verwendet wird. Kurszusätze zum festgestellten Kurs geben an, inwieweit die (limitierten) Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträge ausgeführt werden. Ex Berichtigungsaktien bedeutet „ohne Berichtigungsaktien (Zusatzaktien)“ und besagt, dass ein Berichtigungsabschlag vorgenommen wurde. Es ist die erste Kursnotiz nach der Änderung des Kurses auf das aus Mitteln der Aktiengesellschaft (AG) berichtigte (erhöhte) Aktienkapital. Dieser Kurszusatz wird ab dem Tag des Berichtigungsabschlages geführt. Als gleichsinnige Abkürzungen für „ohne Berichtigungsaktien“ werden auch verwendet: exBA, exBer.
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