Mehrstimmrecht

Ein Mehrstimmrecht ist das Recht eines Anteilseigners, bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mehr Stimmen abzugeben, als ihm aufgrund der Zahl seiner Anteile zustehen würden. Solche Sonderrechte wurden früher durch diverse Unternehmen per Satzungsbestimmung erteilt. Weit verbreitet waren sie insbesondere während der galoppierenden Inflation Anfang der 1920er Jahre, als sie zumeist an Mitglieder des Unternehmensmanagements vergeben wurden. Seit 1998 ist die Vergabe von Mehrstimmrechten gesetzlich untersagt.

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