Abnahmeverpflichtung
Die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das vereinbarte Darlehen innerhalb der vertraglich festgeschriebenen Frist in Anspruch zu nehmen und sich den vereinbarten Darlehensbetrag auszahlen zu lassen bezeichnet man als Abnahmeverpflichtung. Die Dauer der Abnahmefrist ist variabel und hängt von den individuellen Konditionen des Darlehens ab.
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