Aktionär

Definition Aktionär: Ein Aktionär ist eine spezielle Form des Anteilseigners. Es handelt sich um einen Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, also um einen Besitzer von Wertpapieren.

Dabei ist ein Aktionär je nach seiner prozentualen Beteiligung Miteigentümer, verfügt sowohl über Rechte (u.a. Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) als auch über Pflichten (z.B. Zahlung des Nennwertes).

Haftbar ist der Aktionär nur bis zur vollen Höhe seiner Einlage (= keine Nachschusspflicht).

Im ersten Halbjahr 2012 gab es laut Deutsches Aktieninstitut e.V. etwa 4,9 Millionen inländische Direktaktionäre (= 7,6 Prozent der Bevölkerung).

Es gibt verschiedene Ansätze, nach denen Aktionäre Wertpapiere auswählen und in diese investieren, darunter z.B. das Value Investing.

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