Andienungsrecht
Der Begriff Andienungsrecht hat mehrere Bedeutungen:
a) Der Käufer eines Optionsscheins oder einer Option (Put) sichert sich durch Bezahlung der Optionsprämie das Optionsrecht, d.h., das Recht, den zugrunde liegenden Basiswert zu einem festgelegten Preis (Basispreis) am (bzw. bis zum) Laufzeitende der Option zu verkaufen.
b) Bei einem Leasingvertrag hat die Leasinggesellschaft das Recht, dem Leasingnehmer zum Vertragsende den Leasinggegenstand zum Kauf anzubieten (anzudienen).
c) Das Andienungsrecht sichert einem Käufer den Umstand, dass der Verkäufer während der Laufzeit einer Option jederzeit in der Lage ist, die versprochene Ware zu liefern.
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