Anlagegrenzen
Um eine Risikostreuung durch eine Varianz in den Anlagen zu gewährleisten, schreibt das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) eine durch den Begriff der Anlagegrenzen bezeichnete Quote vor, bis zu der ein Fonds Anteile des verwalteten Vermögens in Wertpapiere einer einzelnen Adresse bzw. in bestimmte Wertpapierklassen investieren darf. Im Normalfall liegt diese Quote bei maximal fünf Prozent.
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