Bezugsangebot

Gibt eine Aktiengesellschaft neue Aktien heraus, macht sie ihren bisherigen Aktionären ein Bezugsangebot. Die Anleger erhalten dadurch das Recht, einen Teil der neuen Wertpapiere zu erwerben. Das Angebot wird im Bundesanzeiger bzw. im Börsenblatt veröffentlicht. Anleger, deren Aktien in einem Bankdepot verwaltet werden, bekommen eine Benachrichtigung ihres Kreditinstituts. Die Bank kann die Bezugsrechte derjenigen Kunden, die bis zum letzten Handelstag nicht auf das Angebot reagiert haben, an andere Interessenten verkaufen.

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