Börsenaufsichtsbehörde
Die Börsenaufsichtsbehörde ist für die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und die Überwachung des Handels und der Handelsabwicklung zuständig. Die Börsenaufsicht handelt auf Grundlage der Börsengesetze und ist eine Landesbehörde. Sie übt die Rechtsaufsicht über die Selbstverwaltung der Börse aus.
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