Börsengeschäftsführung

Die Aufgabe der Börsengeschäftsführung ist die Leitung der Börse gemäß der Börsenordnung. Dies umfasst im Wesentlichen die Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel bzw. der Ausschluss vom Handel, die Sicherstellung des Geschäftsablaufs sowie die Organisation des Handels. Zudem kann die Geschäftsführung den Handel aussetzen. Börsenrat und Börsenaufsicht bestellen die Börsengeschäftsführung, längstens für fünf Jahre.

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