Börsenprospekt
Ein Börsenprospekt, auch Emissions- oder Verkaufsprospekt genannt, muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von Unternehmen veröffentlicht werden, wenn diese ihre Zulassung an der Börse beabsichtigen. Der Börsenprospekt muss Informationen zum Unternehmen, zu den Produkten, zum Geschäftsverlauf in der Vergangenheit und zu den zukünftigen Erwartungen an die Unternehmensentwicklung beinhalten. Der Börsenprospekt kann, bei falschen Angaben, die Grundlage für Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger sein.
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