Freiverkehrsmakler
Ein Freimakler ist ein an der Börse zugelassener, freier Handelsmakler (auch: Freiverkehrsmakler), der vor allem für das Geschäft im geregelten Freiverkehr zuständig ist. Er handelt ausschließlich für Kreditinstitute. Neben dieser Vermittlertätigkeit kann er, falls der Börsenvorstand dem nicht entgegensteht, auch selbst Geschäfte auf eigene Rechnung abschließen. Anders als ein amtlicher Makler, ist ein Freimakler nicht in die amtliche Kursfeststellung eingebunden.
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