Gläubigerschutz
Gläubigerschutz im deutschen Sprachgebrauch definiert ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die der Sicherheit des Gläubigers bzw. der in Zeit und Höhe vertraglich fixierten Andienung von Forderungen im Rahmen privatrechtlicher Schuldverhältnisse dienen. So kennt das Handelsgesetzbuch z. B. das Niederstwertprinzip, welches Unternehmen verpflichtet, ihr Vermögen zu Anschaffungspreisen oder, sofern niedriger, zum aktuellen Marktwert zu bewerten, um nicht ein zu hohes Eigenkapital ausweisen zu können. Umgekehrt sind Verbindlichkeiten nach dem Höchstwertprinzip bilanziell einzupreisen. Im Gegensatz zur Bedeutung in Deutschland ist der Gläubigerschutz in den USA eine Maßnahme im Insolvenzrecht, die jedoch gerade dem Schutz vor Gläubigern dienen soll.
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