Hypothek
Eine Hypothek ist nach § 1113 Bürgerlichem Gesetzbuch ein Pfandrecht, das ein Schuldner einem Gläubiger zur Absicherung eines schuldrechtlichen Vertrages einräumen muss oder kann. Dabei bezieht sich das Pfandrecht auf Eigentum an einem bebauten oder unbebauten Grundstück des Schuldners. Bei Zahlungsausfall des Schuldners kann sich der Gläubiger entsprechend seinem Pfandrecht an den Erlösen aus der Verwertung des Grundstückes, maximal jedoch in der Höhe der noch ausstehenden Restschuld, bedienen. Daher sind Zinssätze für derart besicherte Darlehen weitaus günstiger als für unbesicherte Kredite.
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