Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer besteuert die Einkommen von Körperschaften. Zu diesen werden Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gewerbliche Betriebe und Versicherungsvereine gezählt. Sie entspricht somit der Einkommenssteuer, die auf natürliche Personen angewendet wird. Die Körperschaftssteuer ist im Körperschaftssteuergesetz (KstG) verankert. Seit dem 01.01.2008 beträgt der Steuersatz 15 Prozent.
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