Kreditgeber
Als Kreditgeber werden im allgemeinen diejenigen natürlichen wie juristischen Personen bezeichnet, die im Sinne eines Kreditvertrages als Gläubiger in Erscheinung treten. Der Kreditgeber leiht zu Beginn des Kreditvertrages Kapital an einen Kreditnehmer, dass er im Laufe der Zeit gegen Zins vom Schuldner, meist in Form von Raten, zurückerhält. Damit besitzt der Kreditgeber Zahlungsforderungen gegenüber dem Kreditnehmer, bis der Kredit bezahlt und der Kreditvertrag abgeschlossen ist.
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