Leasinggeber
Ein Leasinggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die nach dem Abschluss eines Leasingvertrages ein Leasinggut dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt. Ähnlich einem Mietvertrag werden dabei i.d.R. Ratenzahlungen vereinbart, die der Leasingnehmer zu entrichten hat. Im Unterschied zu einem Vermieter bei einem eingegangen Mietverhältnis muss allerdings nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer für Wartungs- und Instandhaltungskosten des Leasinggutes aufkommen.
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