Makler

Makler: Als Makler wird ein Gewerbetreibender bezeichnet, der im Auftrag eines Kunden den Abschluss eines Vertrages vermittelt. An der Börse sind sogenannte Handelsmakler (Broker) tätig, die Waren-, Devisen- oder Wertpapiergeschäfte vermitteln. Bislang wurde zwischen amtlichen Maklern (Kursmakler) und Freimaklern unterschieden.

Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz ist diese Unterscheidung aufgehoben. Amtliche Makler sind nun Skontroführer und für die Feststellung der Kurse zuständig.

Sie werden durch die jeweilige Landesregierung vereidigt und bestellt.

Alle anderen Makler sind Börsenhändler und zum Handel mit Effekten zugelassen.

Makler erhalten für ihre Vermittlertätigkeit eine Beteiligung (Provision, Courtage) in der Größenordnung von etwa einem Prozentpunkt des Umsatzes.

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