MiFID
MiFID ist die gebräuchliche Abkürzung für Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). Ziel der ersten Richtline (MiFID I) ist die Stärkung des Wettbewerbs sowie die Integration des europäischen Finanzmarktes durch eine Harmonisierung des Regelwerks. Außerdem soll mit der Richtlinie der Anlegerschutz bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern, insbesondere bei der Anlageberatung, verbessert werden.
Zum 03.01.2018 tritt eine überarbeitete Richtline (MiFID II bzw. MiFIR) in Kraft. Mit dieser soll unter anderem die Transparenz für die Anleger weiter verbessert werden, z.B. das bereits vor Erteilung einer Wertpapierorder über die genauen Ordergebühren inklusive aller weiteren Gebühren (Börsengebühren, Clearing-Fees,…) informiert werden muß.
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