Minusankündigung, doppelt
Eine doppelte Minusankündigung ist ein Kurszusatz, den Börsenmakler zur besonderen Kennzeichnung von Aktien benutzen. Wird er an den Preis eines Wertpapiers angefügt, bedeutet das, dass der Makler mit einem Kursverlust der Aktie von 10 bis 20 Prozent rechnet. Bei festverzinslichen Wertpapieren steht die doppelte Minusankündigung für einen erwarteten Verlust von über 2 Prozent. Händler dürfen ihre Kauf- oder Verkaufsaufträge für derart gekennzeichnete Wertpapiere wieder zurückziehen.
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