Niedrigzinsanleihe
Liegt der nominelle (verbriefte) Zins für festverzinsliche Wertpapiere unter den marktüblichen Konditionen von Wertpapieren vergleichbarer Risikoklassen, spricht man von Niedrigzinsanleihen. Die Differenz zum Marktzins beträgt etwa 1 bis 2 (oder mehr) Prozentpunkte. Der Extremfall, bei dem der Nominalzins Null beträgt, wird Nullkupon-Anleihe genannt. Durch einen niedrigen Ausgabekurs der Niedrigzinsanleihen lassen sich die Differenzen des Nominalzinses zum Marktzins erklären. Da möglicherweise Kursgewinne hier unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden müssen, können Niedrigzinsanleihen steuerlich interessant werden.
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